Gefahrgut
Lesen Sie nachfolgend den Shiplemon-Leitfaden zum Transport von Gefahrgut
Die Kurierunternehmen, mit denen wir zusammenarbeiten, verfuegen ueber umfangreiche Erfahrung im Transport von zugelassenem Gefahrgut. Erfahren Sie mehr ueber die Bedingungen und Vorschriften, um sicherzustellen, dass Ihre Sendungen vollstaendig konform sind.
Transport von Gefahrgut
Fuer den Transport von Gefahrgut gelten folgende Vorschriften:
IATA fuer den Lufttransport, anwendbar in allen Laendern, die nach ICAO-Vorschriften arbeiten, und fuer jede Fluggesellschaft, die nach IATA-Vorschriften arbeitet
ADR fuer den Strassentransport, anwendbar in allen Laendern, die die ADR-Konvention in ihre Gesetzgebung uebernommen haben, und zusaetzlich innerhalb Europas die EU-Richtlinien ueber den Transport von Gefahrgut (Gefahrgutbeauftragter)
Absender sind dafuer verantwortlich zu bestaetrgen, ob ihr Gefahrgut auf dem Luft- oder Strassenweg transportiert wird, und ihre Sendung entsprechend vorzubereiten.
Wenn Sie sich ueber die fuer Sie geltenden Vorschriften nicht sicher sind, wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst und bitten Sie um ein Gespraech mit dem Gefahrgutbeauftragten.
Transportbedingungen
Verbotene Stoffe:
Gefahrgutabfaelle
Munition
Akzeptiert gemaess:
Der Produktart des genutzten Dienstes
Dem betroffenen Netzwerk: nationale/lokale Beschraenkungen und Beschraenkungen des Transportunternehmens
Kundenzulassung: Gefahrgut wird nur von einem zugelassenen Kunden angenommen
Sendungen von Gefahrgut muessen gemaess den einschlaegigen Vorschriften fuer Gefahrgut wie IATA/ICAO-Vorschriften vorbereitet werden:
Ordnungsgemaesse Verpackung, Kennzeichnung und Etikettierung
Erforderliche Dokumente muessen ausgefuellt werden: Die Versendererklaerung fuer Gefahrgut muss, falls zutreffend, nur vom Versender unterschrieben werden und der Sendung beiliegen
Aenderungen der staatlichen und Fluggesellschafts-Vorschriften muessen beachtet werden
Transportgenehmigung: Nur Gefahrgutsendungen, die vor der Annahme per Luftfracht gebucht und genehmigt wurden, werden akzeptiert.
Gefahrgutzuschlaege
Fuer Gefahrgutsendungen fallen immer zusaetzliche Gebuehren an
Wichtige Fakten und Informationen
Der Transport von Gefahrgut birgt erhebliche Risiken, wenn es unsachgemaess oder falsch gehandhabt wird. Wenn die Gueter versteckt, falsch deklariert, voellig undeklariert, falsch verpackt oder gekennzeichnet sind, sind Gesundheit und Sicherheit gefaehrdet. Wussten Sie, dass einige Lebensmittelaromen, Parfuems, Chemikalien sowie elektronische Geraete als Gefahrgut eingestuft werden koennen? Wenn Sie solche Gueter fuer den persoenlichen oder gewerblichen Gebrauch versenden moechten, wenden Sie sich bitte an den Gefahrgutberater von ShipLemon. Wenn Sie den geringsten Zweifel haben, konsultieren Sie das "Sicherheitsdatenblatt" des Herstellers, um zu klaeren, ob das Produkt tatsaechlich als einfache Fracht transportiert werden kann. In diesem Fall bitten ShipLemon und die Kurierunternehmen die Versender, auf dem Frachtbrief und/oder der Rechnung den Vermerk "Nicht eingeschraenkt" oder "Nicht eingeschraenkt gemaess Sondervorschrift A..." anzubringen. Das Sicherheitsdatenblatt muss sich immer hinter dem Frachtbrief befinden.
Kontaktieren Sie den Gefahrgutbeauftragten
Wenn Sie ueber ShipLemon versenden moechten, ist es erforderlich, den Gefahrgutbeauftragten zu kontaktieren. Wenden Sie sich an den Kundendienst und bitten Sie um ein Gespraech mit einem Gefahrgutberater.
Zusammenfassung der Haftung des Absenders
Der Absender ist fuer die Erklaerung, Verpackung und Etikettierung von Gefahrgut verantwortlich. Transportunternehmen akzeptieren Gefahrgut, jedoch mit bestimmten Einschraenkungen bei den verschiedenen Produkten und Dienstleistungen und nur unter bestimmten Bedingungen. Vermeiden Sie die Moeglichkeit, anderen zu schaden, und vermeiden Sie Bussgelder der Behoerden, indem Sie sicherstellen, dass Ihre Sendung keine gefaehrlichen Materialien enthaelt. Einige Gegenstaende koennen als gefaehrlich eingestuft werden, obwohl sie es nicht sind (z.B. Chemikalien). Sie koennen Verzoegerungen oder Unterbrechungen Ihrer Sendung vermeiden, indem Sie gegebenenfalls den Vermerk "Nicht eingeschraenkt" auf Ihren Dokumenten anbringen.
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